Das Rückhaltevolumen dient zum Schutz der öffentlichen Kanalisation vor Überlastung. Das erforderliche Volumen wird in der Regel von der Gemeinde vorgegeben.
Das Nutzvolumen steht zur Nutzung als Betriebswasser oder zur Bewässerung zur Verfügung. Um die Funktion des Geruchsverschlusses zu gewährleisten, ist eine Mindest­wasservorlage von 500 l bei Behältern Durchmesser 2000 und 800 l bei Durchmesser 2500 als Nutzvolumen vorzusehen.
Zum Ausheben von Standard-Abdeckungen
Abdeckungen gibt es in drei Ausführungen – Klasse A (begehbar), Klasse B (mit PKW befahrbar) und mit Motiv Windrose (begehbar)
Eine reibungslose Lieferung kann nur gewährleistet werden, wenn die Baugrube entsprechend zugänglich ist.